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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Chiptuning & Software-Dienstleistungen ohne Haftung bei Schäden

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen gp-tronic (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) in Bezug auf die Erbringung von Software-Dienstleistungen oder Lieferung von optimierten Datenständen über das Fileportal. Diese AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen, Angebote und Leistungen des Anbieters.
Leistungsumfang

2.1 Der Anbieter bietet Software-Dienstleistungen für Fahrzeuge an. Dabei handelt es sich um die Optimierung der Motorsteuerung zur Effizienz des Fahrzeugs. Und die Anpassung verschiedenster Funktionen einzelner Baugruppen.

2.2 Der genaue Leistungsumfang wird in einem individuellen Auftrag oder Angebot festgelegt.
Hakla

3.1 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Software-Dienstleistungen auf eigene Gefahr des Kunden erfolgen.

3.2 Die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.3 Der Kunde ist sich bewusst, dass Softwareveränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden können, die unter Umständen die Herstellergarantie oder Gewährleistungsansprüche beeinflussen können. Der Kunde ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Auswirkungen zu informieren.
Vertragsabschluss

3.4 Durch die Optimierung der Firma gp-tronic kann die Herstellergarantie/Gewährleistung entfallen. Die Firma gp-tronic übernimmt für die gelieferte Software 12 Monate Garantie. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die durch die Firma gp-tronic optimierte Software und nicht auf das Fahrzeug selbst, dessen Antrieb oder sonstige Komponenten.

Sofern für ein Fahrzeug/ einen Motor noch die Herstellergarantie gilt und das Fahrzeug nicht älter als 24 Monate ist, besteht die Möglichkeit einer „Garantieausfallversicherung“. Für deren Leistungen und Tarife gelten die jeweils gültigen Bedingungen des Versicherers. Firma gp-tronic bietet seinen Kunden durch ein Rahmenabkommen mit dem Versicherer günstige Konditionen, welche optional in Anspruch genommen werden können.

3.5 Wichtige Hinweise zur Betriebserlaubnis – Pflichten des Auftraggebers

3.5.1 Wir
sind auf die Motoroptimierung von Fahrzeugen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Motoren spezialisiert. Sofern durch uns im Rahmen unserer Leistungen Eingriffe in die Motorsteuerung oder in sonstiger Weise in Motoren erfolgen, kann hierdurch die Betriebserlaubnis der von uns bearbeiteten Fahrzeuge erlöschen!

Wichtige Hinweise zu Umbauten Leistungssteigerungen/Motor-Getriebeanpassungen

Die Programmierung / Anpassung erfordert eine Typisierung durch den Gesetzgeber und kann zum Verlust der Betriebserlaubnis und infolge dessen zum Verlust des Versicherungsschutzes bzw. Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche führen. Dem Kunden/Auftraggeber ist bewusst, dass jede Optimierung seines Fahrzeuges, Einfluss auf die Lebensdauer und Eigenschaften eines Fahrzeuges haben kann. Die serienmäßigen Eigenschaften werden in jedem Herbst verändert. Bauteile im Motor sind möglicherweise nicht auf die Leistungssteigerung ausgelegt und können schnellere Verschleißerscheinungen aufweisen. Sofern Fahrzeuge mit nicht genehmigten Umbauten oder Leistungssteigerungen (Softwaretuning zB der Motorleistung) gefahren werden, erlischt die Betriebserlaubnis und es drohen Sanktionen wie ein Bußgeldbescheid. In schwerwiegenden Fällen kann es sich auch um eine Straftat handeln. Wichtig ist, dass für sämtliche Teile, die in das Fahrzeug eingebaut werden, eine rechtlich zulässige allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt. Um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den Veränderungen noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss eine Prüforganisation – wie zum Beispiel der TÜV oder Dekra – diese abnehmen. Sind die Änderungen zulässig, werden diese nach einer entsprechenden Prüfung im Fahrzeugschein eingetragen. Nachdem die Tuningmaßnahmen durchgeführt wurden, muss das Fahrzeug eine Einzelabnahme von einer zugelassenen Prüforganisation erhalten. Dabei wird die neue Motorleistung exakt ermittelt, sowie eine Abgasmessung durchgeführt, um die Höhe der ausgestoßenen Schadstoffe ermitteln zu können. Die durchgeführten Maßnahmen sowie die gewonnenen Daten werden in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Änderungen werden dann auch der Zulassungsstelle und somit auch der Haftpflichtversicherung mitgeteilt. Ändert sich die Schadstoffklasse, erfolgt auch eine Mitteilung an das Finanzamt. Der Auftraggeber ist ausdrücklich über alle, in Verbindung mit einer Leistungssteigerung höheren Beanspruchung des Motors, Turbolader, Getriebe, Achsen aller beweglichen Teile usw. sowie die daraus möglicherweise veränderte Lebensdauer (als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma gp-tronic, vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet, eine Mehrleistung seines Fahrzeugs aufgrund von Eingriffen durch unsere Versicherung zu melden.

3.5.2 Der
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem er unsere Leistungen in Anspruch nimmt oder das Produkt/die Ware benutzt und gebraucht, einzuhalten und ist selbst dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auch noch nach den Umbauten/Anpassungen eine Betriebserlaubnis hat bzw. diese beibehält.

3.5.3 Für
Eine Zulassungsfähigkeit und Homologation ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Deren Verlust durch Inanspruchnahme unserer Leistungen bzw. Die Verwendung unserer Produkte stellt ausdrücklich keinen Mangel dar.

3.5.4 Es
Es ist ausschließlich Aufgabe des Auftraggebers, sich über die Genehmigungspflicht unserer Leistungen vorab bei den entsprechenden Stellen und/oder Behörden zu informieren und dort gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Für das Bestehen und/oder die Beibehaltung der Betriebserlaubnis an den von uns bearbeiteten Fahrzeugen und den hieraus resultierenden Folgen aus dem Erlöschen der Betriebserlaubnis übernehmen wir keine Haftung.

3.5.5 Der
Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter oder Käufer bei einer Nutzung zur Weiterveräußerung unserer Leistungen und Produkte auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen einschließlich der Hinweise zu Umbauten / Leistungssteigerungen / Motor-Getriebeanpassungen hinzuweisen.

4.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag erteilt und dieser vom Anbieter schriftlich oder elektronisch bestätigt wird.

4.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise für die Software-Dienstleistungen sind in den individuellen Angeboten oder Preislisten des Anbieters angegeben.

5.2 Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

5.3 Zahlungen sind nach Rechnungsstellung sofort fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.
Schlussbestimmungen

6.⁠ ⁠Fileservice und Portalnutzung

(1) Zur Nutzung des Fileservices ist eine einmalige Registrierung des Kunden im Nutzerportal erforderlich. Hierzu registriert sich der Kunde einmalig mit seinen persönlichen Daten und unter Vergabe eines individuellen Passworts. Der Kunde wird seine angegebenen Nutzerdaten und das Passwort vertraulich behandeln und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.
(2) Nach Registrierung und Bestätigung der persönlichen Daten kann der Kunde über das Bestellformular Credits erwerben. Art und Umfang der Credits hängen vom jeweils vom Kunden gebuchten Paket ab. Maßgeblich ist ausschließlich die jeweilige Produktbeschreibung innerhalb des Portals. Es werden folgende Dateien bereitgestellt:
A. Master Credits: Diese sind unabhängig und berechtigt zu einem allgemeinen Bezug von Dateien.
B. Slave Credits: Diese sind fest mit einem Master verbunden und berechtigten nur zum Filebezug von diesem Master.
(3) Nach Abschluss des Bestellvorgangs werden dem Kunden verschiedene Zahlungsdienste (zB Paypal, KLARNA, Kreditkarte) angeboten. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs und Validierung der Zahlung werden die erworbenen Credits dem Kunden direkt im Portal zur Verfü-gung gestellt. Der Kunde ist nun berechtigt, gegen den Einsatz der erworbenen Credits einzelne Datensätze zur Motorensteuerung nach den jeweils im Portal vorgenommenen Angaben und Spezifikationen im Portal hochzuladen. gp-tronic stellt dem Kunden sodann über das Portal den entsprechend modifizierten Datensatz zum Download zur Verfügung. Der Kunde ist jederzeit berechtigt im Portal Einsicht in die von ihm erworbenen Credits sowie hoch- bzw. Heruntergeladenen Dateien zu nehmen.
(4) Die Hauptleistungspflicht von gp-tronic beschränkt sich auf die Beschaffung des Eigentums an den erworbenen Waren bzw. Die Bereitstellung der erworbenen Credits, welche Up- und Download von Datensätzen zur Motorensteuerung dienen.
(5) Ein konkreter Erfolg in Form einer Zusicherung oder Garantie in Bezug auf die Optimierung der Motorensteuerung des jeweiligen Kraftfahrzeugs wird nicht geschuldet.
(6) Alle von gp-tronic beschriebenen Angaben zu Leistungsoptimierungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Angaben basieren auf Datenmaterialien von Referenzfahrzeugen. Eine Zusage über einen etwaigen konkreten Erfolg beim jeweiligen Fahrzeug des Kunden ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Es wird darauf hingewiesen, dass die gelieferten Datensätze ebenfalls vor der Verwendung erneut durch eine Kontrollsoftware vom Kunden selbst überprüft werden müssen. Es kann ebenfalls sein, dass die Programmierung in mehreren Schritten erfolgt und über das Ticketsystem im Fileportal weitere Versionen bereitgestellt werden.
(7) Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine besondere Garantie wird nicht gegeben.

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.2 Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird der Sitz des Anbieters, auch Lüttow-Valluhn OT Schadeland, vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Eigentumsvorbehalt und Sperrung von Geräten

8.1 Das gelieferte Gerät bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters gp-tronic

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich der Anbieter das Recht vor, das Gerät elektronisch zu sperren oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Nutzung zu verhindern.​

8.3 Die Sperrung des Geräts entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Beträge

8.4 Nach vollständigem Zahlungseingang wird das Gerät vom Anbieter wieder entsperrt.

Stand: 29.05.2023

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